Kodex für Veranstaltungskoordinatoren und
Unternehmen der Pharmaindustrie
Zum Thema Pharmakodex bezieht sich unser Unternehmen auf den § 20 Abs. 3
und im Folgenden möchten wir uns zu den relevaten Punkten äußern.
Für die Kodexkonformität sind folgende Punkte von Wichtigkeit:
1. Klare Ausrichtung des Hotels auf den Business-Charakter
2. Gute Erreichbarkeit für Teilnehmer und Referenten
3. Geeignete und zertifizierte Tagungsräume
4. Ausreichende Kapazitäten bezüglich Zimmer und Tagungsräume
zu Punkt 1:
Das Holiday Inn Berlin-Mitte sieht sich klar als Business- und Tagungshotel.
zu Punkt 2:
Durch die attraktive Lage des Hotels am Verkehrsknotenpunkt Gesundbrunnen in Berlin
ist eine gute Erreichbarkeit gewährleistet. Der Bahnhof Gesundbrunnen ist mit seinen
Anbindungen zu S-/U-Bahn, Regionalbahn und zum ICE schnell und unkompliziert mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
zu Punkt 3:
Unser klassischer Tagungsbereich ist mit moderner Technik ausgestattet und VDR-zertifiziert.
zu Punkt 4:
Das Hotel verfügt über 220 Zimmer und 5 Tagungsräumen mit variablen Größen für bis zu 150 Personen.
Weitere wichtige Ergänzungen:
Nach § 20 Abs. 3 sollen Unternehmen Tagungsstätten vermeiden, die „für ihren Unterhaltungswert bekannt sind“. Tagungsstätten sind für ihren Unterhaltungswert bekannt, wenn dort gewöhnlich Veranstaltungen stattfinden wie etwa Shows, Varietees, Musik- und Kinodarbietungen, Fahrattraktionen oder Glückspielveranstaltungen. Aus diesem Grund kommen auch Tagungsstätten nicht in Betracht, die zwar über eine geeignete Konferenzausstattung verfügen, sich jedoch etwa auf dem Gelände eines Freizeitparkes befinden und die Nutzungsmöglichkeiten dafür eröffnen. Vermieden werden sollen auch Tagungsstätten mit dem Begriff „extravagant“. Unter extravagant sind Tagungsstätten zu verstehen, die sich nicht in erster Linie als typisches Geschäfts- oder Konferenzhotel auszeichnen, sondern bei denen eine besonders luxuriöse oder ausfallende Ausstattung eindeutig im Vordergrund steht. Extravagant sind auch solche Tagungsstätten, die zwar für Tagungen geeignet sind, bei denen aber aufgrund der Gestaltung der Eindruck erweckt wird, hier wird wegen des Erlebniswertes getagt und nicht aus sachlichen Gründen. In jedem Fall ist jedoch die Einzelbetrachtung für die Buchung einer Tagungsstätte oder eines Hotels entscheidend.
Beachten Sie, dass je nach Veranstaltungsart –
intern, extern oder international –unterschiedliche Bewirtungskosten übernommen werden dürfen (siehe § 22). Die Bewirtung von Teilnehmern unterliegt auch den Regelungen des § 20 des FSA-Kodex bzw. denen des „Gemeinsamen Standpunktes“. Für interne Fortbildungsveranstaltungen gilt prinzipiell pro Teilnehmer und Mahlzeit ein Richtwert von 60 Euro inkl. Getränke und MwSt. als angemessen. Die Höhe der Tagungspauschale muss sich ebenfalls an dem Betrag von 60 Euro orientieren. Bitte beachten Sie, dass eine Tagungspauschale auf keinen Fall einen Gesamtbetrag von 60 bis 70 Euro überschreiten darf.